• Identifikation von Entwicklungsmöglichkeiten für alle Orte der Gemeinde
  • Festschreiben dieser Entwicklungsziele in einer öffentlichen Konzeption
  • Leerstandsmanagement statt Bauzwang (Ortskerne / Altsiedlungen)
  • Schrittweise Erschließung und Ausweisung nach tatsächlichem Bedarf auf Grundlage eines Einheimischenmodells
  • Vorausschauende und nachvollziehbare Finanzplanung
  • Planung über eine Legislaturperiode hinaus
  • Erfassung und Berücksichtigung des Wertverzehrs aller kommunalen Werte über die Zeit
  • Bildung von zweckgebundenen Rücklagen
  • Jährliche Veröffentlichung eines offiziellen Rechenschaftsberichts